Für Privatversicherte

Im Rahmen einer privaten Krankenversicherung, der Beihilfe oder einer Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen werden die Therapiekosten von Ihrer Krankenkasse ganz oder teilweise erstattet, wenn diese in ihren Leistungen enthalten sind.

Für gesetzlich Versicherte

Achtung: die Erstattung durch gesetzliche Krankenkassen ist nur mit einer Heilpraktiker- Zusatzversicherung möglich!

Für Selbstzahler

Sie können die Behandlung als Selbstzahler/in in Anspruch nehmen oder zuvor eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker abschließen.

Die Kosten Ihrer Behandlung

Alle Kosten werden nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet. Fragen Sie gegebenenfalls vorab Ihre Krankenkasse, ob Heilpraktikerleistungen übernommen bzw. welche Zusatzversicherungen angeboten werden.